Resumen: Bei der Ausarbeitung der Spanischen Verfassung von 1978 hat sich nicht nur die spanische Verfassungstradition, wie sie sich insbesondere 1812, 1869 und 1931 eindrucksvoll manifestiert hatte, Geltung verschafft. Es lassen sich vielmehr auch die Einflüsse anderer Länder feststellen, unter denen häufig an erster Stelle die deutsche Verfassung, das Bonner Grundgesetz von 1949, vor allem aber auch die Verfassungen Italiens, Österreichs und vor allem der Staaten Iberoamerikas genannt werden. Mit den Staaten, die durch die gemeinsame Sprache oder eine eng verwandte Sprache wie das Portugiesische mit Spanien verbunden sind, besteht ein intensiver Erfahrungsaustausch, der multilateral erfolgreich gepflegt wird. |