Resumen: Die schwierige Rolle des Rechts im Geflecht von wissenschaftlichem Fortschritt, technologischer Risikensteuerung, gesellschaftlichen Moralvorstellungen, ökologischen und ökonomischen Interessen lässt sich gegenwärtig auf kaum einem Feld so eindrucksvoll beobachten wie auf dem der Biotechnik und insbesondere bei den offenen Problemen der Reproduktionsmedizin. Die Schwierigkeiten, aber auch die Chancen rechtswissenschaftlicher Bemühungen in –vielleicht– rechtspolitischer Absicht auf diesem Gebiet werden noch deutlicher sichtbar, wenn man den Versuch einer –altmodisch ausgedrückt– rechtsvergleichenden Betrachtung unternimmt, was zwischen verwandten Rechtsordnungen in einem zusammenwachsenden Europa eigentlich alltäglich und selbstverständlich sein sollte. Dabei wird man bald gewahr, dass man bei der vergleichenden Analyse der einfachgesetzlichen Rechtsnormen nicht stehen bleiben kann, dass man den Blick auf die übergeordneten Normen der Verfassung ausweiten und schließlich zu einer kulturvergleichenden Betrachtung gelangen muss. |